Preise
§11 Schleusengeld
1. Für eine Einzelschleusung sind 16,07 EUR zu bezahlen.
2. Werden mehrere Boote gleichzeitig geschleust, so wird das Schleusengeld durch die Anzahl der Fahrzeuge geteilt; es werden jedoch mindestens 6,55 EUR pro Fahrzeug erhoben.
3. Beim Durchfahren der Schleuse bei Wassergleichstand (Tidenschleusung) sind je Fahrzeug 5,95 EUR zu zahlen.
4. Für Schleusengänge außerhalb der normalen Betriebszeit wird ein Zuschlag erhoben:
a) an Werktagen 100%
b) an Sonn- u. Feiertagen sowie Nachtzeit 200%
§12 Ausnahme von §11
Anstelle des Schleusengeldes nach §11 werden von Dauerliegern im Binnenhafen - pro Saison - Abfindungsbeträge von 23,80 EUR / lfm Bootslänge erhoben. Diese Beträge sind - ohne Aufforderung - zum Saisonbeginn zu entrichten!